Der Fall, den es zu beurteilen gibt, gehört zu den skurrilsten, denen ich als Gerichtsreporter begegnet bin.
Vor Gericht steht ein 50-jähriger Lehrer, der vor zwei Jahren seinen Nachbarn mit einer Stechgabel getötet hat. Die Obduktion ergab, dass der Lehrer den Nachbarn zuerst mit einem Schlag mit der Gabel auf den Hinterkopf bewusstlos geschlagen und ihn dann, als er bewusstlos am Boden lag, mit der Gabel erstochen hat.
Was diesem Tag vorausging, ist nicht exakt zu rekonstruieren, insbesondere da der Nachbar tot ist. Aber die Befragung nicht direkt Beteiligter und die Auswertung der Kreditkartenabrechnungen lassen folgenden Tathergang rekonstruieren.
Der Sommer, in dem sich das Ganze zugetragen hatte, war sehr heiss und ungewöhnlich trocken – ein Klimawandelsommer halt, so dass sich die Gemeinde gezwungen sah, Wasserknappheit auszurufen und das Wässern von Rasenflächen zu verbieten.
Der getötete Nachbar war durch den Verkauf einer Erfindung zu sehr viel Geld gekommen. Im Dorf wusste niemand um die Details, er war gemeinhin nur als “Der Millionär” bekannt. Dieser nun liess sich durch das Verbot nicht beeindrucken und wässerte seinen gepflegten Rasen trotzdem ausgiebig. Auf den (wahrscheinlich) gehässigen Einwand des Lehrers, dass das Verbot auch für ihn gelte, erwiderte er nur, dass er der beste Steuerzahler der Gemeinde sei und ob man ihn wirklich vertreiben wolle. Aus den Polizeiakten geht hervor, dass der Lehrer daraufhin Anzeige erstattet hat. Worauf der Millionär von der Polizei Besuch bekam und für den Verstoss gegen das Verbot gebüsst wurde.
Das machte den Millionär offenbar sehr wütend. Mindestens sagten die Beamten vor Gericht aus, dass er sie beschimpft habe und geschrien habe, er werde sich schon zu helfen wissen. Am drauffolgenden Tag fuhr ein Lastwagen vor dem Haus des Millionärs vor und lud pallettweise Mineralwasserflaschen ab. Der Millionär liess das Mineralwasser in Spritzkannen umfüllen und damit seinen Rasen wässern. Das muss nun seinerseits den Lehrer in Rage versetzt haben, der das ganze Treiben beobachte. Gemäss eigener Aussage habe er den Millionär zur Rede gestellt und ihm gesagt, dass dies sowohl aus ökologischer als auch ethischer Sicht nicht tolerierbar sei. Der Nachbar habe ihn aber nur beleidigt und unter anderem gesagt, was er mit seinem Geld mache, gehe ihn einen Dreck an und ein Verbot, den Rasen mit Mineralwasser zu giessen, gäbe es nicht.
Lange kann die Unterhaltung nicht gedauert haben. Denn gemäss der Aussage eines der Arbeiter, die den Rasen wässerten, habe sich ihr Auftraggeber gleich wieder vom Lehrer abgewandt, um sich zu entfernen. Worauf ihm dann eben der Lehrer den Schlag mit der Stechgabel versetzt habe (das konnte der Arbeiter noch sehen) und dann den am Bodenliegenden mit selber Gabel erstach (das konnte der Arbeiter nicht sehen).
An der Tatsache, dass der Lehrer seinen Nachbarn getötet hat, gibt es also keinen Zweifel. Die Verteidigung beantragt trotzdem einen Freispruch mit der Begründung, dass der Lehrer aus Notwehr und im Affekt gehandelt habe. Die Handlung des Nachbarn, entspreche einer brutalsten Verletzung der Wertvorstellungen des Lehrers. Jemand mit so tiefer ökologischer Überzeugung, wie es der Lehrer eben habe, empfinde eine solche Verletzung seines Wertgefüges ebenso körperlich real (oder noch schlimmer) wie eine physische Verletzung. Um diesem unerträglichen Schmerzen ein Ende zu bereiten, sei ihm eben nichts anderes übriggeblieben, als Gewalt anzuwenden. Im Affekt unter diesen enormen Schmerzen hätte er auch nicht die Angemessenheit der Gewaltanwendung adäquat beurteilen können. Darum sei der Lehrer freizusprechen.
Das Urteil wird nicht nur der speziellen Ausgangslage wegen mit grosser Spannung erwartet. Da der Millionär ohne Erben war, fällt das Vermögen an die Gemeinde, wodurch sich die düstere Finanzsituation der Gemeinde deutlich aufhellt. Entsprechend haben Blogger in den letzten Tagen begonnen, öffentlich Druck zu machen, den Lehrer nicht nur freizusprechen, sondern ihm gar das Ehrenbürgerrecht zu verleihen.
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